Hornetsecurity VM Backup information

VM Backup ist eine zuverlässige, intuitive und einfach zu verwaltende Backup- und Wiederherstellungslösung für virtuelle und physische Microsoft Server.

Voraussetzungen Hypervisor

Voraussetzung für die Nutzung der Anwendung ist die Verwendung einer kostenpflichtigen Version von:

VMware

  • vSphere: 5.5 / 6.0 / 6.5 / 6.7 / 7.0 / 8.0
  • vCenter: 5.5 / 6.0 / 6.5 / 6.7 / 7.0 / 8.0
  • ESXi: 5.5 / 6.0 / 6.5 / 6.7 / 7.0 / 8.0

Microsoft Hyper-V

  • Windows 2008 R2 SP1 (Nur mit .NET Framework 4.8 oder höher)
  • Windows Server 2012
  • Windows Server 2012 R2
  • Windows Server 2016 (desktop experience)
  • Windows Server 2019
  • Windows Server 2022
  • Azure Stack HCI
  • Windows 7 (64-Bit)
  • Windows 8 (64-Bit)
  • Windows 10 (64-Bit)
  • Windows 11 (64-Bit)

Bei Verwendung einer VMWare Infrastruktur mit vCenter verbindet sich VM Backup direkt mit dem vCenter, welcher dann mit den ESXi-Hosts arbeitet. vCenter ab Version 6.5 erfordert eine Verbindung über VDDK, welche keine Verbindung mit ESXi Hosts der Version 6.0 oder früher zulässt.

Die kostenlose Version von VMWare ESXi wird nicht unterstützt.

Bei Verwendung des NBD Transportes dürfen virtuelle Festplatten aufgrund einer Beschränkung seitens VMWare eine Maximalkapazität von 1 TB nicht überschreiten.

Pass-Through bzw. RDM (Raw Device Mappings) werden nicht gesichert.

Für die Nutzung von VM Backup wird eines der folgenden Betriebssysteme vorausgesetzt:

  • Windows Server 2008 R2 SP1 (Nur mit .NET Framework 4.8 oder höher)
  • Windows Hyper-V Server 2008 R2 SP1 (core installation) (Only with .NET Framework 4.8 oder höher)
  • Windows Server 2012
  • Windows Hyper-V Server 2012 (core installation)
  • Windows Server 2012 R2
  • Windows Hyper-V Server 2012 R2 (core installation)
  • Windows Server 2016
  • Windows Server 2016 (desktop experience)
  • Windows Hyper-V Server 2016
  • Windows Server 2019
  • Windows Hyper-V Server 2019
  • Windows Hyper-V Server 2019 (core installation)
  • Windows Server 2022
  • Azure Stack HCI

Die Rechner müssen sich im selben Netzwerksabschnitt befinden. Für die Nutzung von VM Backup über mehrere geographisch getrennte Standorte muss pro Standort eine Instanz von VM Backup verwendet werden.

Die Management Tools (UI) erfordern eines der folgenden Betriebssysteme:

  • Windows 2008 R2 SP1 (Nur mit .NET Framework 4.8 oder höher)
  • Windows Server 2012
  • Windows Server 2012 R2
  • Windows Server 2016 (desktop experience)
  • Windows Server 2019
  • Windows Server 2022
  • Azure Stack HCI
  • Windows 7 (64-Bit)
  • Windows 8 (64-Bit)
  • Windows 10 (64-Bit)
  • Windows 11 (64-Bit)

Der Offsite Server erfordert eines der folgenden Betriebssysteme

  • Windows 2008 R2 SP1 (Nur mit .NET Framework 4.8 oder höher)
  • Windows Hyper-V Server 2008 R2 SP1 (core installation) (Nur mit .NET Framework 4.8 oder höher)
  • Windows Server 2012 
  • Windows Hyper-V Server 2012 (core installation)
  • Windows Server 2012 R2
  • Windows Hyper-V Server 2012 R2 (core installation)
  • Windows Server 2016
  • Windows Server 2016 (desktop experience)
  • Windows Hyper-V Server 2016
  • Windows Server 2019
  • Windows Hyper-V Server 2019
  • Windows Server 2022
  • Windows Hyper-V Server 2022
  • Azure Stack HCI

Voraussetzungen für die Replikation:

HyperV: 

Ein Windows Server-Betriebssystem wird für die Replikation benötigt. Auf dem Offsite-Server muss dieselbe Version des Windows-Server-Betriebssystems installiert sein, wie auf der demjenigen, auf dem die zu sichernden virtuellen Maschinen gespeichert sind. Replikation wird für die folgenden Kombinationen unterstützt:

Host BetriebssystemUnterstützte Replication Offsite-Server-Betriebsysteme
2012bis 2012
2012R2bis 2012R2
2016bis 2016
2019bis 2019
2022bis 2022 & Azure Stack HCI (21H2)
Azure Stack HCI (21H2)bis Azure Stack HCI (21H2) & 2022

VMware:

Ein ESXi-Server wird für die Replikation benötigt. Auf dem Offsite-Server muss dieselbe Version des ESXi-Servers installiert sein, wie auf der demjenigen, auf dem die zu sichernden virtuellen Maschinen gespeichert sind. Replikation wird für die folgenden Kombinationen unterstützt:

Host OSUnterstütztes Replikations-Hostbetriebssystem
5.5bis 5.5
6.0bis 6.0
6.5bis 6.5
6.7bis 6.7
7.0bis 7.0
8.0bis 8.0

Generelle Informationen:

Endbenutzer-Lizenzvertrag

Wichtig! Bitte sorgfältig durchlesen. Der folgende Vertrag ist rechtsverbindlich.

BEVOR SIE UNTEN IN DIESEM FENSTER AUF DIE ANNEHMEN-SCHALTFLÄCHE KLICKEN, LESEN SIE SICH BITTE ALLE KLAUSELN DIESES VERTRAGS SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE AUF DIE ANNEHMEN-SCHALTFLÄCHE KLICKEN, SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS

  • SIE MINDESTENS 18 JAHRE ALT SIND;
  • SIE IN DER LAGE UND BEFUGT SIND, SICH UND BZW. DIE PERSON/DAS UNTERNEHMEN, IN DEREN/DESSEN NAMEN DIESE LIZENZ GEKAUFT WURDE, ZU VERPFLICHTEN, SICH AN DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS GEBUNDEN ZU HALTEN;
  • SIE SICH IN IHREM EIGENEN NAMEN BZW. ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER DER PERSON/DES UNTERNEHMENS, IN DEREN/DESSEN NAMEN DIESE LIZENZ GEKAUFT WURDE, VERPFLICHTEN, SICH AN DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS GEBUNDEN ZU HALTEN.

FALLS DIE VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN ODER TEILE DAVON NICHT AUF SIE ZUTREFFEN, ODER WENN SIE NICHT DAMIT EINVERSTANDEN SIND, DASS SIE SICH AN ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS GEBUNDEN HALTEN MÜSSEN, SIND SIE RECHTLICH VERPFLICHTET, DIE ABLEHNEN-SCHALTFLÄCHE AUSZUWÄHLEN. IN DIESEM FALL DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT ENTGEGENNEHMEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. WIRD DIE SOFTWARE ANDERS ALS GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS VERWENDET, GILT DIES ALS VERSTOSS GEGEN US- UND INTERNATIONALE URHEBERRECHTSGESETZE UND -ABKOMMEN.

FALLS SIE DIE ABLEHNEN-SCHALTFLÄCHE AUSWÄHLEN, KÖNNEN SIE DIE SOFTWARE DEM AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER ODER HÄNDLER ZURÜCKGEBEN, VON DEM SIE SIE ERHALTEN HABEN, UND ERHALTEN IM GEGENZUG DEN VOLLEN KAUFPREIS ERSTATTET, VORAUSGESETZT, SIE TUN DIES INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN AB DEM TAG, AN DEM SIE DIE SOFTWARE GEKAUFT HABEN, UND DER SOFTWARE LIEGEN ALLE ORIGINAL-UNTERLAGEN, VERPACKUNGSMATERIALIEN UND KAUFNACHWEISE BEI.

1. Präambel ALTARO VM BACKUP ist ein SOFTWAREPRODUKT, das durch Urheberrechtsgesetze und -verträge und sonstige Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt ist. Dieses SOFTWAREPRODUKT sowie die ihm beiliegende Dokumentation wird nicht an den Endbenutzer verkauft; dieser erwirbt vielmehr gemäß den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags („EULA“) eine Lizenz daran.

Der „Lizenzgeber“ ist Altaro Ltd., eine im Rahmen der Gesetze von Malta gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 189/1, The Strand, Gzira, GZR 1024, Malta.

2. Gewährung von Rechten. Unter der Voraussetzung, dass Sie die anfallende Lizenzgebühr bezahlen und den vorliegenden Vertrag in vollem Umfang einhalten, gewährt der Lizenzgeber Ihnen Folgendes:

(a) eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Installation und Nutzung einer einzigen Kopie der ausführbaren Code-Version der Software, der dieser EULA beiliegt, einschließlich jeglicher Änderungen, Korrekturen oder Aktualisierungen, die Ihnen der Lizenzgeber nach der Installation oder im Rahmen eines Wartungs-/Support-Programms übermittelt („Lizenzierte Software“) und aller damit verbundenen Benutzerhandbücher, Freigabemitteilungen, Installationshinweise und sonstiger Materialien, die als Ausdruck oder in elektronischer Form mit der Lizenzierten Software geliefert werden, auf nur einer Arbeitsstation oder einem Server und ohne Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der einzelnen „Stand-alone“-Backup-Laufwerke (z. B. Bandlaufwerke, optische Laufwerke etc.), die mit der genannten Arbeitsstation oder dem Server verbunden sind;

(b) das Recht zur Erstellung einer einzelnen Kopie der Lizenzierten Software und der Dokumentation zu Archivierungszwecken, vorausgesetzt, Sie geben alle urheberrechtlich geschützten Materialien wie z. B. Urheberrechtshinweise, Warnhinweise, Beschriftungen, Marken und Handelsnamen („Urheberrechtlich geschützte Materialien“) wieder, die in der Originalkopie der Lizenzierten Software und der Dokumentation enthalten sind.

3. Beschränkungen.

(a) Die Lizenzierte Software kann Softwarekomponenten beinhalten, zu denen der Lizenzgeber eine Lizenz von Dritten erworben hat, durch welche Sie weiter gefasste Nutzungsrechte für die betreffenden Komponenten erhalten. Durch diese weiter gefassten Nutzungsrechte werden die Rechte, die Ihnen der Lizenzgeber im Rahmen dieses EULAs gewährt, jedoch unter keinen Umständen erweitert.

(b) Es ist Ihnen untersagt, Folgendes zu tun und anderen zu gestatten, es zu tun:

  • die Lizenzierte Software und die Dokumentation in anderer Form kopieren, als in vorstehendem Absatz 2 vorgesehen;
  • die Lizenzierte Software und die Dokumentation oder Teile davon ändern, übersetzen, kopieren oder an eine natürliche oder juristische Person vermieten, verpachten, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, unterlizenzieren oder verteilen;
  • die Lizenzierte Software zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren;
  • die Lizenzierte Software und die Dokumentation in Verbindung mit einer Serviceagentur verwenden oder etwas ähnliches tun, mit dem Sie mit der Lizenzierten Software oder der Dokumentation zum Vorteil eines Dritten arbeiten, der keine Kopie der Lizenzierten Software gekauft hat;
  • Urheberrechtlich geschütztes Material von der Lizenzierten Software und der Dokumentation entfernen oder das Urheberrechtlich geschützte Material darauf modifizieren, verändern oder unkenntlich machen, oder
  • auf der Grundlage der Lizenzierten Software und der Dokumentation abgeleitete Werke erstellen.

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft oder ein sonstiges Wirtschaftsunternehmen sind, sind Sie verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen zu verhindern, dass sich ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Bevollmächtigten an den oben genannten Tätigkeiten beteiligen. Halten Sie sich nicht an die vorstehende Regelung oder an eine sonstige in diesem EULA enthaltene Bestimmung, so zieht dies die automatische Beendigung dieser Lizenz und den Heimfall der im Rahmen dieses EULAs gewährten Rechte an den Lizenzgeber nach sich.

(c) Selbst wenn Sie der Eigentümer der Medien sind, auf denen die Lizenzierte Software und die Dokumentation gespeichert sind, verbleiben alle Rechte, Eigentumsansprüche und Beteiligungen (i) an der bzw. auf die Lizenzierte(n) Software und der bzw. die Dokumentation (einschließlich u. a. Bildern, Fotos, Animationen, Videos, Tonaufzeichnungen, Musik, Text und so genannter „Applets“), (ii) an bzw. auf alle(n) Kopien, Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und abgeleitete(n) Werke(n) der Lizenzierten Software bzw. der Dokumentation und (iii) an bzw. auf alle(n) Patente(n), Urheberrechte(n), Handelsgeheimnisse(n), Marken und sonstige(n) Rechte(n) an geistigem Eigentum, das an der Lizenzierten Software und der Dokumentation besteht, sowie an den bzw. auf die Kopien, Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und abgeleiteten Werken davon beim Lizenzgeber und/oder seinen Zulieferern. Ihre Rechte zur Nutzung der Lizenzierten Software und der Dokumentation sind auf die ausdrücklich in vorstehendem Absatz 2 gewährten Rechte begrenzt. Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben beim Lizenzgeber und/oder seinen Zulieferern.

(d) Sie verpflichten sich hiermit, den Lizenzgeber, seine Bevollmächtigten, Zulieferer, Händler und autorisierten Wiederverkäufer in Bezug auf sämtliche Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren in angemessener Höhe, Prozesskosten und Gerichtskosten), die sich aus oder in Verbindung mit einem Anspruch, einer Forderung oder einem Verfahren ergeben, das in irgendeiner Weise damit verbunden ist, dass Sie die Lizenzierte Software und die Dokumentation in einer nicht ausdrücklich durch diesen EULA genehmigten Weise nutzen, zu entschädigen, davor zu bewahren und schadlos zu halten.

4. Evaluierungslizenzen.

(a) Ungeachtet etwaiger gegenteiliger in diesem EULA enthaltenen Aussagen unterliegen Ihre Rechte zur Nutzung der Lizenzierten Software und der Dokumentation, wenn Sie die Lizenzierte Software und die Dokumentation zu Zwecken der Evaluierung erworben haben, den folgenden Beschränkungen:

  • Ihr Recht zur Nutzung und Evaluierung der Lizenzierten Software und der Dokumentation endet dreißig (30) Tage nach dem Tage der Erstinstallation der Lizenzierten Software durch Sie (der „Evaluierungslizenzzeitraum“).
  • Die Lizenzierte Software und die Dokumentation werden Ihnen „wie gesehen“ ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt.
  • Die Lizenzierte Software und die Dokumentation dürfen von Ihnen allein zur nicht kommerziellen Evaluierung genutzt werden.
  • Die Nutzung der Lizenzierten Software und der Dokumentation wird Ihnen gebührenfrei lediglich für den Evaluierungslizenzzeitraum ohne jede Gewährleistung gestattet.
  • Sie sind zu keiner Zeit befugt, die Lizenzierte Software oder die Dokumentation an einen Dritten zu übertragen, und
  • Sie sind zu keiner Zeit befugt, die Lizenzierte Software oder die Dokumentation an einen Dritten zu übertragen, und Sie verpflichten sich, den Lizenzgeber und seine Muttergesellschaft, seine Tochtergesellschaft oder seine verbundenen Unternehmen, seine Leitenden Angestellten, Bevollmächtigten, Zulieferer, Händler und seine autorisierten Wiederverkäufer in Bezug auf sämtliche von einem Dritten geltend gemachten Forderungen, Verluste, Schäden und Kosten (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren in angemessener Höhe, Prozesskosten und Gerichtskosten), die sich daraus ergeben, dass Sie gegen eine Bestimmung dieses EULAs verstoßen haben, dass Sie die Lizenzierte Software und die Dokumentation zu Evaluierungszwecken genutzt haben, dass Sie sich fahrlässig oder unrechtmäßig verhalten haben und/oder dass Sie gegen geltende Gesetze verstoßen haben, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

(b) Alle Bestimmungen dieses EULAs, die nicht ausdrücklich durch den vorstehenden Unterabsatz 4(a) geändert worden sind, gelten für Evaluierungslizenzen.

5. Eingeschränkte Garantien.

(a) Der Lizenzgeber garantiert, dass die Lizenzierte Software in der Form, in der sie von ihm geliefert wird, wenn sie gemäß der Dokumentation verwendet wird, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Kaufdatum im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen wird, und dass das Medium, auf dem die Lizenzierte Software bereitgestellt wird, bei normaler Verwendung während dieses Neunzig-Tage-Zeitraums im Hinblick auf Material und Verarbeitung frei von Mängeln sein wird. Ausgenommen aus der vorstehenden Garantie sind Mängel aufgrund von Unfällen, Zweckentfremdung, nicht autorisierten Reparaturen, Änderungen, Erweiterungen oder falscher Anwendung.

(b) Lizenzierte Software, die nicht wie im vorstehenden Unterabsatz 5(a) garantiert funktioniert, muss der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen reparieren oder durch Software ersetzen, die im Wesentlichen dieselbe Funktionalität besitzt, oder er muss die Lizenz beenden und die entsprechende Lizenzgebühr, die für diese nicht den Garantievorgaben entsprechende Lizenzierte Software gezahlt wurde, zurückerstatten, vorausgesetzt, Sie geben die Lizenzierte Software dem Lizenzgeber oder seinem autorisierten Wiederverkäufer, von dem Sie sie erworben haben, gemeinsam mit dem Kaufbeleg innerhalb des Garantiezeitraums zurück.

(c) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates zu der Lizenzierten Software zur Verfügung zu stellen.

(d) DIESES PRODUKT WIRD IHNEN „WIE GESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE IN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLER ERFOLGT ODER DASS MÄNGEL IN DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. FERNER ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER KEINE GARANTIE UND MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER VERWENDUNG ODER DER ERGEBNISSE DER VERWENDUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION IN BEZUG AUF IHRE KORREKTHEIT, GENAUIGKEIT, VERLÄSSLICHKEIT UND SONSTIGE EIGENSCHAFTEN. MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE DES LIZENZGEBERS ODER EINES BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETERS BEGRÜNDEN KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG; FERNER ÄNDERN SIE IN KEINER WEISE DEN UMFANG DIESER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE.

6. Haftungsausschluss.

(a) DIE IM VORSTEHENDEN ABSATZ 5 DARGELEGTEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN IHNEN ZUSTEHENDEN GARANTIEN; SIE TRETEN AN DIE STELLE ALLER SONSTIGEN GARANTIEN, GANZ GLEICH, OB DIESE AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR SIND. DER LIZENZGEBER SCHIESST AUSDRÜCKLICH ALLE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, UND ZWAR EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN DAHINGEHEND, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT GEGEN DIE GESETZLICHEN VORGABEN VERSTÖSST. DRITTE WIE Z. B. DIE BEVOLLMÄCHTIGTEN, ZULIEFERER, HÄNDLER UND AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER DES LIZENZGEBERS SIND NICHT BEFUGT, DIE OBEN GENANNTEN GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN IM NAMEN DES LIZENZGEBERS ZU ÄNDERN. DER LIZENZGEBER LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT, ODER DASS DIE VERWENDUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI ERFOLGT.

(b) IN EINIGEN RECHTSSYSTEMEN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT GESTATTET, SODASS DIE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE IN VORSTEHENDEM UNTERABSATZ 6(a) U. U. NICHT AUF SIE ZUTREFFEN. IN DIESEM FALL SIND DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER VON NEUNZIG (90) TAGEN AB DEM KAUFDATUM DER LIZENZIERTEN SOFTWARE BZW. AUF DEN GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN MINDESTZEITRAUM BEGRENZT. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN REGELUNGEN KANN DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS, DIE PER GESETZ ODER DURCH EINE AUF DIESEN EULA ZUTREFFENDE VERORDNUNG VORGESCHRIEBEN IST, DURCH DIE IN DIESEM EULA ENTHALTENEN REGELUNGEN WEDER AUSGESCHLOSSEN NOCH BESCHRÄNKT WERDEN. FÜR UNTERSTÜTZUNG BEIM VERSTÄNDNIS DIESER GARANTIEERKLÄRUNG WENDEN SIE SICH BITTE AN DEN LIZENZGEBER ODER DEN AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER, VON DEM SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE ERHALTEN HABEN.

7. Haftungsbeschränkung. DER LIZENZGEBER ODER SEINE BEVOLLMÄCHTIGTEN, ZULIEFERER, HÄNDLER ODER AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER HAFTEN IHNEN ODER ANDEREN PERSONEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ETWAIGE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON AUSTAUSCH- ODER ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, FÜR ENTGANGENE GEWINNE, VERLORENE ODER KORRUMPIERTE DATEN, PRODUKTIONSAUSFÄLLE, GESCHÄFTSAUSFÄLLE, VERLORENE GESCHÄFTLICHE DATEN, EINKOMMENSAUSFÄLLE, NICHT ABGESCHLOSSENE VERTRÄGE, FIRMENWERTEINBUSSEN ODER VERLORENE VORWEGGENOMMENE EINSPARUNGEN, VERSÄUMTE GELEGENHEITEN ODER VERSCHWENDETE ARBEITSZEIT VON MANAGEMENT UND BELEGSCHAFT, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, PERSONENSCHÄDEN, PRIVATSPHÄRENVERLUST, DIE NICHTERFÜLLUNG VON PFLICHTEN EINSCHLIESSLICH DER PFLICHT ZUR HANDLUNG IN GUTEM GLAUBEN ODER MIT ANGEMESSENER SORGFALT, FÜR FAHRLÄSSIGKEIT ODER INDIREKTE, BESONDERE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN ODER VERLUSTE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER INSTALLATION, DER VERWENDUNG, DER NICHT MÖGLICHEN VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, SELBST WENN DER LIZENZGEBER, SEINE BEVOLLMÄCHTIGTEN, ZULIEFERER, HÄNDLER UND AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER DARÜBER INFORMIERT WAREN, DASS DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER VERLUSTE BESTEHT. SOWEIT DAS GELTENDE RECHT NICHT ETWAS ANDERES VORSIEHT, IST DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS, SEINER BEVOLLMÄCHTIGTEN, ZULIEFERER, HÄNDLER UND AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER UNGEACHTET DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE DER FORDERUNG AUF DIREKTE SCHÄDEN BESCHRÄNKT, DEREN HÖHE DEN BETRAG DER GEBÜHR NICHT ÜBERSTEIGEN DARF, DER FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE GEZAHLT WURDE. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DER WESENTLICHE ZWECK EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS NICHT ERFÜLLT WIRD.

8. Entschädigung. Sie verpflichten sich, den Lizenzgeber und seine Muttergesellschaft, seine Tochtergesellschaft oder seine verbundenen Unternehmen, seine Leitenden Angestellten, Bevollmächtigten, Zulieferer, Händler und seine autorisierten Wiederverkäufer in Bezug auf sämtliche von einem Dritten geltend gemachte Forderungen, Verluste, Schäden und Kosten (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren in angemessener Höhe, Prozesskosten und Gerichtskosten), die sich daraus ergeben, dass Sie gegen eine Bestimmung dieses EULAs verstoßen haben, dass Sie die Lizenzierte Software und die Dokumentation genutzt haben, dass Sie sich fahrlässig oder unrechtmäßig verhalten haben und/oder dass Sie gegen geltende Gesetze verstoßen haben, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

9. Beendigung Ihrer Rechte. IHRE RECHTE ZUR VERWENDUNG UND ZUM KOPIEREN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION GEMÄSS VORSTEHENDEM ABSATZ 2 ENDEN SOFORT UND OHNE JEDE MITTEILUNG AN SIE, WENN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESES EULAS NICHT EINHALTEN. Im Falle einer solchen Beendigung sind Sie verpflichtet, die Verwendung der Lizenzierten Software und der Dokumentation unverzüglich einzustellen und sie einschließlich Kopiervorlagen, archivierter Kopien und sämtlicher Kopien oder Teile davon zu vernichten. Innerhalb von zehn (10) Tagen ab dieser Beendigung müssen Sie dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen, dass all diese Kopien vernichtet wurden.

10. Einhaltung des geltenden Rechts. Jede der Parteien verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in Verbindung mit ihren Aktivitäten im Rahmen dieses EULAs einzuhalten.

11. Exportkontrollen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Lizenzierte Software und die Dokumentation nicht (i) nach oder an Bürger oder Einwohner von Kuba, Irak, Libyen, Nordkorea, Syrien oder in andere Länder, bei denen ein EU- oder UN-Embargo besteht, (ii) in Länder oder an Personen, bei denen laut nationaler Gesetzgebung eines EU-Mitgliedsstaats ein Warenembargo besteht, (iii) an Personen oder Unternehmen, die in einer beschlossenen Gemeinsamen Position über von der EU auferlegte einschränkende Maßnahmen aufgeführt sind, (iv) an Personen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals [speziell benannte Staatsbürger] des US-Finanzministeriums oder der Table of Deny Orders [Tabelle der abzulehnenden Aufträge/Bestellungen] des US-Handelsministeriums stehen, oder (v) sofern dies in irgendeiner Weise durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, den Export Administration Act [Exportverwaltungsgesetz] der USA oder sonstige Exportgesetze oder -vorschriften untersagt ist, versendet, übertragen oder exportiert werden. Indem Sie die Lizenzierte Software und die Dokumentation verwenden, sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in oder unter der Kontrolle eines dieser Länder befinden, dass Sie kein Bürger oder Einwohner eines dieser Länder sind und dass Sie auf keiner der genannten Liste stehen, und dass Sie die volle und alleinige Verantwortung für diese Verwendung übernehmen.

12. Rechte der öffentlichen Hand. Die Lizenzierte Software und die Dokumentation gelten als „kommerzielle Computersoftware“ bzw. als „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“, und jegliche Verwendung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Ausführung, Verzögerung oder Offenlegung der Lizenzierten Software und der Dokumentation durch staatliche Stellen darf allein gemäß den Bestimmungen dieses EULAs erfolgen.

13. Upgrades. Handelt es sich bei der Lizenzierten Software um ein Upgrade einer früheren Freigabe oder einer zuvor freigegebenen Version, wird Ihnen hiermit nur erlaubt, das Upgrade allein gemäß dem vorliegenden EULA zu verwenden. Folglich gelten etwaige vorherige Verträge bezüglich früherer oder vorheriger Versionen der Lizenzierten Software als null und nichtig und in jeder Hinsicht als durch diesen EULA ersetzt.

14. Datenschutz. Sie erkennen an, dass der Lizenzgeber bestimmte begrenzte Informationen darüber erfasst, wie Sie die Funktionen der Lizenzierten Software verwenden, wie z B. wie oft Sie die „Wiederherstellen“-Funktion nutzen und wie groß Ihr Backup-Datensatz ist. Der Lizenzgeber ist unter keinen Umständen berechtigt, den Inhalt der von Ihnen gesicherten oder wiederhergestellten Dateien zu erfassen oder zu untersuchen. Mit der Lizenzierten Software dürfen keine Daten erfasst werden, anhand derer Sie, wenn sie gemeinsam verwendet werden, persönlich identifiziert werden können, und dies geschieht auch nicht. Sie gewähren dem Lizenzgeber hiermit das Recht, die vorstehenden Daten zu erfassen und zu verwenden.

15. Einhaltung des Vertrags Während der Zeit, in der dieser EULA in Kraft ist und für weitere drei Jahre nach Beendigung Ihrer Rechte gemäß Absatz 9 ist der Lizenzgeber berechtigt, in Ihren Geschäftsräumen und während Ihrer normalen Geschäftszeiten und in einer Weise, in der Störungen ihres Geschäftsbetriebs auf ein Mindestmaß reduziert werden, zu überprüfen, ob Sie sich an die Vorgaben dieses EULAs halten. Der Lizenzgeber ist berechtigt, zu diesem Zweck mit Ihrer Vorabgenehmigung, die Sie nicht ohne angemessenen Grund verweigern dürfen, einen unabhängigen Prüfer zu beauftragen.

16. Fragen. Falls Sie Fragen zu diesem EULA haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Wort EULA in der Betreffzeile an info@altaro.com.

17. Allgemeines.

(a) Sofern Sie keinen separaten, schriftlichen und unterzeichneten Vertrag über die Lieferung der Lizenzierten Software mit dem Lizenzgeber abgeschlossen haben, ist dieser EULA das vollständige und alleinige Vertragswerk zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich der Lizenzierten Software und der Dokumentation und des durch diesen EULA abgedeckten Gegenstands, und er tritt an die Stelle sämtlicher vorheriger oder gleichzeitiger mündlicher oder schriftlicher Mitteilungen, Vorschläge, Vereinbarungen, Bestellungen oder ähnlicher Bedingungen, die Sie ausgestellt haben. Änderungen, Ergänzungen, Verzichtserklärungen, Kündigungen oder Beendigungen dieses EULAs oder einzelner Bestimmungen aus ihm sind für Sie bzw. den Lizenzgeber nur bindend, wenn sie durch ein schriftliches von Ihnen und einem ordnungsgemäß autorisierten leitenden Mitarbeiter des Lizenzgebers unterzeichnetes Dokument bestätigt worden sind. Verzichten Sie oder der Lizenzgeber auf eine Bestimmung dieses EULAs oder auf Schritte bei einer Leistungsstörung daraus, so hat dies keine Auswirkung auf Ihre jeweiligen Rechte oder die des Lizenzgebers, die später zur Durchsetzung der betreffenden Bestimmung oder zur Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln im Falle weiterer Leistungsstörungen bestehen, ganz gleich, ob diese ähnlicher Natur sind oder nicht.

(b) Dieser EULA ist persönlich und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht abgetreten oder übernommen werden (auch nicht kraft Gesetzes). Ein Kontrollwechsel begründet eine Abtretung.

(c) Wird eine Bestimmung dieses EULAs für nichtig, anfechtbar, ungültig oder rechtsunwirksam befunden, sind die übrigen Bestimmungen dieses EULAs hiervon nicht betroffen, sodass die verbleibenden Bestimmungen dieses EULAs in vollem Umfang so in Kraft und rechtswirksam bleiben, als wäre die betreffende nichtige, anfechtbare, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung niemals in ihm enthalten gewesen.

(d) Dieser EULA unterliegt abgesehen von den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Warenkauf einschließlich etwaiger Änderungen daran und ungeachtet der Kollisionsgrundsätze den Gesetzen Englands und ist diesen Gesetzen gemäß auszulegen. Jegliche Klagen, Prozesse und Verfahren aus oder in Verbindung mit diesem EULA dürfen lediglich vor den Gerichten in London, England geführt werden, und die Parteien stimmen dieser alleinigen Gerichtsbarkeit hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu und unterwerfen sich ihr und verzichten auf jegliche diesbezüglichen Einwände, die sie jetzt oder später ggf. haben.

BITTE GEBEN SIE AN, OB SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESES EULAS ANNEHMEN ODER ABLEHNEN, INDEM SIE DIE SCHALTFLÄCHE „ICH NEHME DIE BESTIMMUNGEN DES LIZENZVERTRAGS AN“ ODER DIE SCHALTFLÄCHE „ABBRECHEN“ AUSWÄHLEN, UM DIE INSTALLATION ABZUBRECHEN.

Hardware-Voraussetzungen

VM Backup

  • Mindestens i5-Prozessor (oder gleichwertig – mindestens 4 Cores empfholen) 
  • 2 GB RAM + extra 25MB RAM für je 100GB gespeicherte Daten
  • 1 GB Festplattenspeicher (für VM Backup Programm & Einstellungen) + 15 GB (für temporär gespeicherte Dateien, die bei Sicherungsvorgängen erstellt werden)
  • Mindestens 10% freier Festplattenspeicher auf jedem Volume mit Live-VM-Daten, für die Nutzung von Microsoft Volume Shadow Copy

Hyper-V Host Agent

  • 500 MB RAM

Offsite Backup Server

  • Mindestens i5-Prozessor (oder gleichwertig – mindestens 4 Cores empfohlen)
  • 2 GB RAM + zusätzliche 25MB RAM je 100GB gespeicherter Daten
  • Stellen Sie bei der Replikation sicher, dass sie über genügend Ressourcen verfügt, um Ihre VMs zu starten.

Software-Voraussetzungen

  • MS .NET Framework 4.8
  • Minimale Bildschirmauflösung für das Control Panel: 1280×800

Kommunikations-Ports

Nachstehend finden Sie eine Liste mit den von unserer Software verwendeten Standard-TCP-Ports und deren Zweck. Alle aufgeführten Ports müssen zugelassen werden.

36014 : Kommunikation zwischen Control Panel UI und VM Backup

36015 : Kommunikation von VM Backup zu API Service

36021 & 36022 : Kommunikation zwischen den Host Agents und VM Backup

36023 : Kommunikation von VM Backup zu Host Agents

36070 : Kommunication für den Deduplication Service

36000 & 36001 : Kommunikation von v8 Clients mit dem Offsite Backup Server

36050 : Kommunikation vom Offsite Backup Server UI zum Offsite Backup Server

36100 : Kommunikation von VM Backup zum Offsite Backup Server für Replikation

36075: Kommunikation für den Deduplication Service für den Offsite Backup Server

36200 – 36220 : Kommunikation von VM Backup zu Agents für Boot From Backup

80 & 443 : Für Offsite-Kopien zu Azure Storage Accounts, Amazon S3 & Wasabi

443 & 7444 & 902 : Kommunikation zu VMware Hosts

Supported Backup Locations

  • Externe USB-Festplatten
  • Externe eSata-Festplatten
  • USB-Stick
  • Dateiserver-Netzwerkfreigaben mit UNC-Pfaden
  • NAS-Geräte (Network Attached Storage) mit UNC-Pfaden
  • Interne PC-Festplatten (nur zu Testzwecken empfohlen)
  • RDX Cartridges
  • Offsite Backup Server (inkl. Replikation)
  • Konto für Azure Cloud Storage
  • Amazon S3
  • Konto für Wasabi Cloud Storage

Hinweis: Bei den Zielspeicher muss es sich um eine der folgenden handeln:

  • NTFS/ReFS-formatiert
  • Netzwerkpfade und Zugriff über SMB3.0

Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass der gewählte Backup-Speicherort keine Deduplikation außerhalb von Altaro VM Backup durchführt.

Anforderungen für Boot from Backup

  • Für Hyper-V werden Host-Betriebssysteme ab Windows Server 2012 für das Booten des Sicherungslaufwerks unterstützt. Der Microsoft iSCSI Initiator Service muss auf dem Rechner laufen, von dem aus Sie booten möchten.
  • VMware erfordert die offenen Ports 36200 – 36220 in der Firewall und einen iSCSI-SpeicheradapterMehr Informationen dazu finden Sie hier.
  • Der gewählte Datenspeicher muss VMFS sein.

Anforderungen für die Wiederherstellung auf Dateiebene/von Exchange-Elementen

Versionskompatibilität für Hyper-V-Wiederherstellungen

Virtuelle Maschinen, die von Hosts mit Windows Server 2008 R2 SP1 und 2012 gesichert wurden, müssen auf Hosts mit Windows Server 2016 Build 1607 oder älter wiederhergestellt werden.

Virtuelle Maschinen, die von Windows Server 2012 R2 und höher gesichert wurden, können auf Hosts mit Betriebssystemen bis zu Windows Server 2019 wiederhergestellt werden. VMs, die von WS2016 und neueren Versionen gesichert wurden, können auf Hosts mit WS 2022 wiederhergestellt werden.

Natürlich können Sie auf einem neueren Betriebssystem wiederherstellen, aber nicht auf einem älteren. Sie können also eine VM, die von einem Host mit 2008 R2 SP1 gesichert wurde, auf einem Host mit 2012 wiederherstellen, aber nicht umgekehrt.

Bitte beachten Sie, dass dies auch für die Wiederherstellung einer einzelnen virtuellen Festplatte gilt.